Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schaf'trieb
Schaf'trieb, m. I Recht, Schafe auf und über bestimmte fremde Grundstücke zu treiben, teils auch mit Weiderecht; auch der Vorgang selbst (Beleg 1621) bdv.: Schäfereigerechtigkeit [die Duderstädter] ziehen auch zu sich die schoftryb daselbs nach 1460 DuderstadtUB. 223 Faksimile der schaaftriebe halben soll dem ambtmann ... befohlen werden ... niemand weiters zu beschwern 1535 EgerChr. 377 [der Kaiser bestätigt den Herren von A.] schaf- und vichtrib, höltzerei, huetterei, wunnen und waiden 1544 AdelsheimStR. 641 Faksimile daß sie [schaͤffer] sich aller jungen haͤw in waͤlden ... mit dem schaafft…