Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schaf'trieb
Schaf'trieb, m.
-
[die Duderstädter] ziehen auch zu sich die schoftryb daselbsnach 1460 DuderstadtUB. 223 Faksimile
-
der schaaftriebe halben soll dem ambtmann ... befohlen werden ... niemand weiters zu beschwern1535 EgerChr. 377
-
[der Kaiser bestätigt den Herren von A.] schaf- und vichtrib, höltzerei, huetterei, wunnen und waiden1544 AdelsheimStR. 641 Faksimile
-
daß sie [schaͤffer] sich aller jungen haͤw in waͤlden ... mit dem schaafftrib enthaltenWürtLO. 1621 S. 831 Faksimile
-
H.V. schäffer [hat] der gemeind S. ihren schafftrieb abbestanden1678 KirchheimW. 198
-
diejenige, welche einen schaftrieb in die ... allgemeine landshinterwaldungen erweislich herbracht haben, sollen über die ihnen zukommende zahl nicht eintreiben1737 AnnNassau 67 (1956) 156
-
der schaftrib hat nicht einerlei gerechtsame1757 Estor,RGel. I 493 Faksimile
-
von einschraͤnckung des schaaftriebs und blumen-besuchs1761 Cramer,Neb. 23 S. 102 Faksimile
-
ob sie, aecker-beguͤtherte, sich der mit weyd-gerechtigkeit und schaaftriebe nach anzahl ihrer aecker bis daher bedienen wollen oder nicht1768 Cramer,Neb. 78 S. 108 Faksimile
-
wegen dem schaftrieb und bewaidung dienen die ... vorhandenen recesse ... zur richtschnur, nach welchen sonderbar niemanden erlaubt sein solle, seine schafe allein zu hüten1795 WürtLändlRQ. I 396 Faksimile
-
das der schafftrieb weiter nit biß an die Hardt gehe1597 KirchheimW. 87