Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Schädelbruch
Schädelbruch , Bruch des knöchernen Schädeldaches durch Gewaltwirkung von außen. Beim Geburtsakt kann ein S. durch die angelegte Zange oder den Kranioklasten entstehen. Durch Schlag oder Sturz auf den Kopf bricht gewöhnlich zuerst das Schädeldach, jedoch zuweilen auch die Basis allein. Hierbei (Schädelbasisfrakturen) wie auch bei Brüchen des Schädeldaches findet sich der Bruch häufig nicht an der Stelle der Gewalteinwirkung, sondern oft weit entfernt davon; da der elastische Schädel im ganzen seine Form verändert und dabei die jeweils am stärksten beanspruchten und durch Dünnwandigkeit, Löcher…