Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Samtschuldner
Samtschuldner, m.
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wurde et sick averst dan entliken befinden, dat noch jennige vorbeterung der schulde wurde averig sin, sollen sick de samptschuldenere ... to glikem deil to erfrouwende hebben1573 HolstVierstUrt. 494
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ging die schuldige sache durch verschulden oder während des verzugs eines oder mehrerer sammt-schuldner zu grund, so befreyt dieses die übrigen mitschuldner von der verbindlichkeit, den werth der sache zu zahlen, nichtBadLR. 1809 Satz 324 Faksimile
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wenn an einen der sammt-schuldner zahlung der zinsen gefordert ist, so laufen sie wider alle, die gleich verbindlich sindBadLR. 1809 Satz 1207 Faksimile