Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Samtschuldner
Samtschuldner, m. Person, die gemeinsam mit anderen etwas schuldet bdv.: Mitschuldner (I) wurde et sick averst dan entliken befinden, dat noch jennige vorbeterung der schulde wurde averig sin, sollen sick de samptschuldenere ... to glikem deil to erfrouwende hebben 1573 HolstVierstUrt. 494 ging die schuldige sache durch verschulden oder während des verzugs eines oder mehrerer sammt-schuldner zu grund, so befreyt dieses die übrigen mitschuldner von der verbindlichkeit, den werth der sache zu zahlen, nicht BadLR. 1809 Satz 324 Faksimile wenn an einen der sammt-schuldner zahlung der zinsen geford…