Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Salzware
Salzware, f.
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so befehlen wir auch unsern zoͤlnern ..., nicht nur kuͤnftig, unsere saltze frey von allen zoͤllen ... passiren zu lassen, sondern auch die schiffe ... so lange anzuhalten, bis unsere factorn dieselbe ebenmaͤßig visitiret, uͤmb zu erforschen, ob einige saltzwaaren ... unvermerckt ins land gebracht [werden]1652 CCMarch. IV 2 Sp. 20 Faksimile