Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Salzimpost
Salzimpost, m.
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die zu dem einzug des salz-imposto bestellte receptores1696 Moser,StaatsR. 32 S. 47 Faksimile
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[Verelendung der Untertanen] durch den jüngsthin eingeführten salz-impost, so den werth des salzes weit und noch auf die hälfte übersteigt1710 ActaBoruss.BehO. I 121 Faksimile
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[wegen der] lamentationes uͤber den vor einiger zeit angelegten saltz-impost ... haben wir [Friderich, koͤnig in Preussen] ... unsere huld ... hierin zeigen wollen, und resolviret, den gedachten saltz-impost gaͤntzlich aufzuheben1711 CCMarch. IV 2 Sp. 49 Faksimile
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die pfaͤnnerschafft [erlegt] einen gewissen salz-impost von jedem stuͤck weissen salz1781 HistBeitrPreuß. I 16 Faksimile