Hauptquelle · Mittelniederdeutsches Wb.
sākewōlde
~sākewōlde Haupt-, Selbstschuldner. —
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~sākewōlde Haupt-, Selbstschuldner. —
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Mecklenburgisches Wb.
Wossidia Sakewolde m. a. Spr. Sachwalt 1. der gemeinsame Name für Kläger und Beklagten. 2. Partei in einem Rechtsstreit:…
Verweisungsnetz
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Wortbildung
4 Bildungen · 1 Erstglied · 3 Zweitglied · 0 Ableitungen
Zerlegung von sakewolde 2 Komponenten
sakewolde setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.
LW
sake-wolde, -welde, sw. m. 1. der gemeinschaftliche Name für Kläger und Beklagten, Partei. 2. der Hauptbeteiligte, Hauptinteressent, Hauptsc…
MNWB
gēgensākewōlde , jēgen- , tēgen- , m. , Vertreter des Gegners vor Gericht. —
MNWB
° sülfsākewōlde , m. , Hauptbeteiligter an einem Rechtsgeschäft sowie dessen Bürge (Ub. Bielefeld 316; Oldenb. Ub. 8, 257).
MNWB
tēgensākewōlde s. gēgensākewōlde.