Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sachbediente
Sachbediente, m.
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daß die streitigen partheyen sich den ... producten und schriftlichen recessen weder fuͤr sich selbst noch durch ihre sachbediente advocaten und procuratoren nicht unterschrieben [hätten]1657 HadelnPriv. 275 Faksimile
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wie dieselbe [protonotarii] nichts denen actis beylegen sollen, welches nicht vorhero decretiret, so muͤssen sie auch ohne ausdruͤckliche veranlassung denen parten oder deren sach-bedienten, vor der expedition, von denen verordnungen ... keine nachricht zukommen lassen1709 CCMarch. II 1 Sp. 370 Faksimile