Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Sachbediente
Sachbediente, m. Person, deren man sich zur Erledigung einer ¹Sache (I) bedient daß die streitigen partheyen sich den ... producten und schriftlichen recessen weder fuͤr sich selbst noch durch ihre sachbediente advocaten und procuratoren nicht unterschrieben [hätten] 1657 HadelnPriv. 275 Faksimile wie dieselbe [protonotarii] nichts denen actis beylegen sollen, welches nicht vorhero decretiret, so muͤssen sie auch ohne ausdruͤckliche veranlassung denen parten oder deren sach-bedienten, vor der expedition, von denen verordnungen ... keine nachricht zukommen lassen 1709 CCMarch. II 1 Sp. 370 Faks…