Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Rottenwacht
Rottenwacht, f.
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die rottenwacht in den gassen zu bestellen1442 Frankfurt a.M./Diefenb.-Wülcker 824 Faksimile
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anfenglich sehen sie [Zünfte] vor gut an, damit dem burgeren desto mehr anlass geben werde, selbst personlich zu wachen, dass man die rottenwacht ... setze. wer alsdan leibs unvermogenheit oder ausreysens halber mueste ein andern als sich lassen wachen, dass der ein geschickte person, damit sein rottmeister und rottgesellen zufriden, dahinstelle1600 DürenWQ. 210 Faksimile