Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
rötheste
rötheste , adj. et adv. welches der Nahme einer lebhaften Farbe, und einer Eigenschaft der Körper ist, nach welcher sie diese Farbe an sich haben, wo doch nicht einerley Farbe mit diesem Worte bezeichnet wird. So bedeutet es zuweilen, 1) * Hochgelb, so wie die Farbe des Goldes ist. Von rothem golde, in dem alten Fragmente auf Carln den Großen bey dem Schilter, wo es in dieser Bedeutung mehrmahls vorkommt. So wollt er in viel guldein rot geben, Theuerd. Kap. 87, viele goldene Gulden, oder Goldgülden. Im Hochdeutschen ist es in dieser Bedeutung veraltet, aber im Nieders. nennet man den Branntwei…