Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Rodfertiger
Rodfertiger, m.
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auf der rodfertiger anruefen1597 ArchKulturg. 1 (1903) 327
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so ein wagen angesagt ... und alsdann das geld nit vorhanden wär, so ist der rodfertiger die bezahlung ohne fertigung des guets dennoch schuldig1607 Tirol/ÖW. IV 257 Faksimile
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er niederleger soll auch ein ehrbars aufsehen haben und gegen den rodfertigern oder den rodleuten kein gefährliches mit wag und gewicht nicht geben1607 Tirol/ÖW. IV 257 Faksimile