Hauptquelle · Wander (Sprichwörter)
Rittersweib
Rittersweib Rittersweib hat Rittersehre(-recht). – Hertius, II, 107; Eisenhart, 122; Eiselein, 530; Hillebrand, 31, 40; Estor, I, 297; Pistor., I, 76; Sailer, 254; Simrock, 8479; Graf, 140, 14. Nach diesem Sprichwort nehmen die adelichen Frauen an den Rechten und der Ehre, die dem Stande ihrer Männer zukommt, theil. Die Frage, ob auch Frauen geringern Standes, wenn sie an einen Adelichen verheirathet sind, die Vorzüge des Adels zu geniessen haben, mag zu diesem Sprichwort Veranlassung gegeben haben. Aber schon die Glosse zum sächs. Landrecht (Bd. 3, Art. 45, §. 3) sagt: »Wisse des mannes ehre …