Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Ritterstand
Ritterstand, m.
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ein lezter des herrn- oder ritterstants seines nahmens und stammens mag von denen guetern, so er erheurat erobert oder gewunnen, wol testiren1573 NÖLTfl. III 2 § 13
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die sone behalt des vader schilt to lenrechte die im evenbordich is, die wile he sik mit ritterstand nicht ne nederet1589 SspLehnr. Art. 21 § 1 [Var. Zr] Textarchiv: SspLehnr. Art. 21
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man hat aber gleichwol ... fuͤr alters diese wirde vn̄ ehrentittel, nemlich den ritterstand, nur allen denen gegeben, die sich dapffer vnd weidlich wider die feinde gebraucht1591 Spangenb.,Adelsp. I 326 Faksimile
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so aber der mörder nicht auß dem herren- oder ritterstand, auch nicht angesessen wäre, und vor der beschickung flüchtig würde ... so sol auff ihn vom ambt der land-tafel ein steckbriff außgehen1627 BöhmLO. T 22 Faksimile
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[Voraussetzung für die Edelmannsfreiheit war, daß der Betreffende] schon in anno 1557 für ainen bayerischen von adl erkennt und damahlen keinen anderen stand als dem ritterstand zuegethan gewesen1641 Lieberich,Landherren 13
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patente ..., vermoͤge welcher zu erkaufung der ritterguͤter einige von uns in den stand ... des adels und ritterstandes erhobene gar nicht, sondern nur vierschildige von adel ... zugelassen werden sollen1668 Krug,StaatswPreuß. 7 Faksimile
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daß jaͤhrlich noch handels-leute, qua tales, von kayserlicher majestaͤt mit dem adel und ritter-stand beehret werden1752 v.Loen,Adel 98
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der adel gelangte ... nicht durch die geburt, sondern durch die militärischen dienste zum ritterstand ... so ... daß nicht nur grafen und fürsten, sondern auch kaiserliche und königliche prinzen ... sich mit besonderen zeremonien zu rittern schlagen ließen1757 RechtVerfMariaTher. 503
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ritterstand wird hierbey mit adelstand gleichbedeutend gebraucht: wenn gleich in anderer ruͤcksicht ritter und edelmann sehr verschieden sind; indem eigentlich nur derjenige ein ritter ist, welcher fuͤr seine person den ritterschlag erhalten hat1802 Runde,Beitr. II 541 Faksimile
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eine person des herrn oder ritterstandes1807 SammlBadStBl. I 75
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wir ... uns zu roß und fuß ... um ziemliche unterhaltung, immaßen solches zwischen hoͤchst-ernennten roͤmischen kaysern, koͤnigen und uns, dem freyen ritter-stand, von alters herkommen und gehalten, gebrauchen laßen1560 Moser,Beitr. 112 Faksimile
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die vesten W. ... so unndter deren vom ritterstanndt füergebrachte gerechtikhaiten ligt1587 Schwanser Nr. 315 Bl. 7a
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also daß durch anlaitung vnd miltigkait deß Ertzhertzogen F. ein erwuͤnschte vnnd gleichsamb guͤldine zeit widerumb erscheindt zu welcher der ritterstande ... auffs new widerumb in diese stadt gebracht worden1619 Lazius,Wien II 94 Faksimile
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die landstende der fürstenthümber S. und J. [waren] von ... könig V. hochlöblichster angedencken von anno 1497 ... dahin begnadet, ... zu erhaltung, vormehrung und aufnehmung des ritterstandes niemanden erblehen zu thuen1625 CDSiles. 27 S. 256
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deßgleichen auch bey dem ritter-stand ein alt- und junger stand considerirt werden solle1702 CAustr. II 73 Faksimile
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in einigen oesterreichischen erb-landen, und andernwaͤrts, heissen die land-staͤnde, oder abermalen ... nur der adel und oͤffters nur der ritter-stand allein, auch: landsleute1769 Moser,RStändeLand. 337 Faksimile
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allermaaßen wir ... den geheimen rath von B. nebst allen seinen ehelichen descendenten ... hiemit zu landleuthen im ritterstande ... angenommen haben wollen1772 HistBeitrPreuß. II 543 Faksimile
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[das Reichskammergericht] wurde ... mit kaiserlichen raͤthen aus dem fuͤrsten- grafen- und ritterstande, die am kaiserlichen hoflager anwesend waren, besetzt1791 Malblank,Kanzleiverf. I 16 Faksimile
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daß in unserm reichshofrath auf der ritterbank zwischen denen vom ritterstande ... und den grafen und herrn, so in den reichskollegien keine session oder stimme haben ... kein unterschied gehalten [werde]Wahlkapit.(1792) 558 Faksimile
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die landstände sind der prälatenstand, der herrenstand, wo ein hoher adel ist, der ritterstand und die landesfürstlichen städteum 1795 StaatsRHeilRömR. 77
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da die ritterguths-besitzer, wegen der befreyung von der grundsteuer, vom bürger-stande, der dieses uͤbergroße vorrecht des ritter-standes mit unwillen ansah, haͤufig beunruhiget worden waren1805 v.Carlowitz,RiPferdsgeld 44