Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Rittermatrikel
Rittermatrikel, f.
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sie [Steuer] wäre dann ... zu denen ... gewöhnlichen außlagen, der ritter-matricul gemäß, angeleget1678 Karst,Neustadt/H. 231
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daß alle in der rittermatrikel von alters her begriffene guͤter ein corpus constituirten1688 Kerner,RRittersch. II 265 Faksimile
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daß in denen alten rittermatriculn nicht die guͤter, von welcher wegen gesteuert worden, sondern nur die personen ... benahmest worden [sind]1775 Moser,Beitr. 68 Faksimile
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die ritterschaft wuͤrde also die ohnmittelbarkeit ihrer ganzen domanial-guͤther verliehren, wenn sie, solche aus der ritter-matrikul zu erweisen, wollte angehalten werden1780 Mader,ReichsrMag. I 45 Faksimile
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die ... landesherrliche verordnung ... ist zu erhaltung der, bei fuͤhrung der ritter-matricul so noͤthigen ordnung ... erneuert1795 BrschwWolfenbPromt. VI 339