Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Rittermatrikel
Rittermatrikel, f. Matrikel (III) der Ritterschaft sie [Steuer] wäre dann ... zu denen ... gewöhnlichen außlagen, der ritter-matricul gemäß, angeleget 1678 Karst,Neustadt/H. 231 daß alle in der rittermatrikel von alters her begriffene guͤter ein corpus constituirten 1688 Kerner,RRittersch. II 265 Faksimile daß in denen alten rittermatriculn nicht die guͤter, von welcher wegen gesteuert worden, sondern nur die personen ... benahmest worden [sind] 1775 Moser,Beitr. 68 Faksimile die ritterschaft wuͤrde also die ohnmittelbarkeit ihrer ganzen domanial-guͤther verliehren, wenn sie, solche aus der ri…