Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
ritterdienst m.
ritterdienst , m. servitium feudalium Frisch 2, 122 c . 1 1) im eigentlichen sinne ein dienst, den ein ritter jemandem leistet oder zu leisten hat; besonders dienst zu pferde, der von einem ritter im kriege dem lehnsherrn zu leisten ist. Adelung ; zudehm hanget der ritterdienst, welchen mancher cavallier seinem herrn und vatterlande getahn, selten an ihm allein. Butschky Pathmos 723 ; es möchten aber vielleicht leut seyn, welche sich in diese resolution nit finden kondten, sondern besorgten, mein herr landgraff Johann wolle mit venetianschen geld eine armee auff die beine bringen, und wolle er…