Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
ritterbürtig adj. und adv.
ritterbürtig , adj. und adv. von ritterlicher, d. h. altadelicher herkunft: da auch wir einen mit groszen vorrechten ausschlieszlich begabten hohen und niedern adel, bischöfe und äbte die zugleich fürsten und regierende herren sind, und eine menge reicher domkapitel haben, an welche der alte ritterbürtige adel sich eine art von geburtsrecht zugeeignet hat. Wieland 29, 411 ; ebenfalls sollen die bischöfe des reiches, capellen, klöster, kirchen und alle geistliche personen, nicht minder ritter und ritterbürtige, frauen, jungfrauen, kaufleute, fremde, bauern und landleute bei allen rechten bleibe…