Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Ringbürger
Ringbürger, m.
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weil dann auch ... diese unordnung zwischen denen ringburgern eingerissen, dasz der reiche den armen unterdrucket1689 MHungJurHist. IV 2 S. 571 Faksimile
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soll kainer von denen herrn ringburgern vor Martini einen jungen weinn für sich selbst ... auszuleidgeben sich unterstehen1693 MHungJurHist. IV 2 S. 581 Faksimile
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es werden aber die herrn ringbürger verbunden seyn ... anzumelden, welchen wein sie zum verhandeln einführen werden1718 MHungJurHist. IV 2 S. 638 Faksimile
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ring-buͤrger, welche in den ungarischen staͤdten einige freyheiten vor andern haben, als deren haͤuser am markt, da sie das privilegium wein zu schenken haben1741 Frisch II 120 Faksimile