Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Ringbürger
Ringbürger, m. in ungarischen Städten am Ring (X) wohnender Bürger mit Privilegien im Weinverkauf bdv.: Ringherr weil dann auch ... diese unordnung zwischen denen ringburgern eingerissen, dasz der reiche den armen unterdrucket 1689 MHungJurHist. IV 2 S. 571 Faksimile soll kainer von denen herrn ringburgern vor Martini einen jungen weinn für sich selbst ... auszuleidgeben sich unterstehen 1693 MHungJurHist. IV 2 S. 581 Faksimile es werden aber die herrn ringbürger verbunden seyn ... anzumelden, welchen wein sie zum verhandeln einführen werden 1718 MHungJurHist. IV 2 S. 638 Faksimile ring-buͤrge…