Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Riegelgeld
Riegelgeld, n. I eine Abgabe beim Passieren eines Tores vgl. Paßgeld, Pfortengeld, Stadtweggeld, Stadtzoll [Befreiung des Klosters Ebrach von Abgaben:] in allen unsern und des reichs staͤdten, welcher zoll, ungelt, riegelgelt, noch keinerley schazung fuͤrbas ewiglich sollen geben 1363? Montag,AbteiEbrach 260 Faksimile [Argument für die Reichsunmittelbarkeit:] daß uns oder unsere arme leuthe ... niemand mit einiger sammung ... ungeld, riegelgeld, jagenden hunden ... diensten oder auflag uͤberlegen 1557 Montag,AbteiEbrach 334 Faksimile II zu Riegel (II) "Mautabgabe, die von den Flößern zu bezahl…