Eintrag · Mecklenburgisches Wb.
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Wossidia Riddergaut -o- n. Rittergut; ursprünglich ein Gut, dessen Besitzer dem Lehnsherrn Ritterdienste zu leisten hatte und dafür von allen anderen Lasten befreit war; 1555 werden Rittergüter zur Landescontribution herangezogen Mag. 79; 1755 mit der Hälfte ihrer Hufenzahl Bär. Gr.-Ges. 1, 786; unabhängig von solchen Veränderungen rechtlicher Art blieb die Bezeichnung 'Rittergut' auch im 19. Jh. und zu Anfang des 20. bewahrt; Pl. de Rittergäuders (1925) Wi; volksläufig als Inbegriff großen Reichtums: dörch 'n Rachen kann 'n 'n ganz Rittergot dörchjagen Trinken macht arm Wa; scherzend zum Gewinner beim Kartenspiel: du gewinnst di woll 'n Rittergot ebda; anders: N. is (einer Sage nach) dat Rittersgaut (der Rittersitz) wääst WiWismar@NeuklosterNKlost. Me. 4, 93.
Lautwandel-Kette
Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart
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modern
DialektRiddergautn.
Mecklenburgisches Wb.
Riddergaut -o- n. Rittergut; ursprünglich ein Gut, dessen Besitzer dem Lehnsherrn Ritterdienste zu leisten hatte und daf…
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Wortbildung
Komposita & Ableitungen mit riddergaut
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riddergaut‑ als Erstglied (1 von 1)
Riddergautsbesitter
MeckWBN
Wossidia Riddergautsbesitter m. Rittergutsbesitzer Müll. Reut. 106 b .