Hauptquelle · Mecklenburgisches Wb.
Riddergaut n.
Wossidia Riddergaut -o- n. Rittergut; ursprünglich ein Gut, dessen Besitzer dem Lehnsherrn Ritterdienste zu leisten hatte und dafür von allen anderen Lasten befreit war; 1555 werden Rittergüter zur Landescontribution herangezogen Mag. 79; 1755 mit der Hälfte ihrer Hufenzahl Bär. Gr.-Ges. 1, 786; unabhängig von solchen Veränderungen rechtlicher Art blieb die Bezeichnung 'Rittergut' auch im 19. Jh. und zu Anfang des 20. bewahrt; Pl. de Rittergäuders (1925) Wi; volksläufig als Inbegriff großen Reichtums: dörch 'n Rachen kann 'n 'n ganz Rittergot dörchjagen Trinken macht arm Wa; scherzend zum Gewi…