Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
richtscheit n.
richtscheit , n. ein langer, schmaler, genau abgezogener stab, wonach man die geradlinigkeit eines gegenstandes prüft oder eine gerade linie abnimmt; auch übertragen, canon, gnomon, regula. Maaler 333 a . Jacobsson 3, 415 a . 1 1) im eigentlichen sinne: wenn das richtscheit krumb ist, so macht eine krümme die ander. Wander 3, 1678 ; nach dem linial (richtscheid) zeucht er die linien, verstehe die geraden. Comenius sprachenth., übersetzt von Docemius ( Hamb. 1648 ) § 758; er lehrte ihn das bleimasz, das richtscheid und das winkelmasz gebrauchen. Pestalozzi Lienh. u. Gertr. 3, 33 ; denn er ( der…