Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Richterspruch
Richterspruch, m.
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alle ander ungericht und mißhandlung die hie nicht geschriben seind die setzen wir zu dem richterspruch und urtaileum 1490 WürtLändlRQ. I 287 Faksimile
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wer sich in einem solchen falle [Mangel an Beweisen für die Befangenheit eines Richters] befaͤnde, wuͤrde also, sobald man die nothwendigkeit eines besondern beweises voraussetzt ... den richterspruch eines ihm verdaͤchtigen richters geduldig erwarten1799 Hagemann,PractErört. II 186 Faksimile
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auch muß [bei Gotteslästerung] von einem verurtheilenden richterspruch jedesmal die betreffende kirchenobrigkeit in kenntniß gesetzt werden1803 SammlBadStBl. I 1348 Faksimile
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die execution einer jeden strafe, muss aus einem richterspruch geschehen, der die art und den grad des zuzufügenden uebels bestimt1808 Feuerbach,PeinlR.⁴ 124 Faksimile