Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
richter
richter
- ›Person gehobener sozialer Stellung, die von Amts wegen dazu berufen bzw. gewählt wird, die Rechtsprechung innerhalb eines je spezifisch definierten (rechtsgeographischen oder institutionellen) Geltun
- ›Gott bzw. Gottes Sohn Jesus Christus als metaphysische, den Maßstäben irdischer Rechtsprechung entzogene Richterinstanz, vor der der Mensch nach dem Tod und beim Jüngsten Gericht über seine Taten im
- ›Scharfrichter, Büttel, Gerichtsdiener, Vollstreckungsbeamter‹; speziell auch: ›Henker‹
- ›Beurteiler, Prüfer; Schiedsrichter in verschiedenen, sowohl im Diesseits wie im Jenseits gedachten Rechtsangelegenheiten, auch in Fragen der (personifizierten) Minne; entscheidende Urteilsinstanz‹
- ›Herr, Gebieter, Vorgesetzter; Statthalter‹; die Bezeichnung richter wird häufig allgemein für Amtsträger unterschiedlicher Art (mit exekutiver Gewalt) verwendet; in diesem Zusammenhang auch Bezeichnu