Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
richter,
1. ›Person gehobener sozialer Stellung, die von Amts wegen dazu berufen bzw. gewählt wird, die Rechtsprechung innerhalb eines je spezifisch definierten (rechtsgeographischen oder institutionellen) Geltun; 2. ›Gott bzw. Gottes Sohn Jesus Christus als metaphysische, den Maßstäben irdischer Rechtsprechung entzogene Richterinstanz, vor der der Mensch nach dem Tod und beim Jüngsten Gericht über seine Taten im ; 3. ›Scharfrichter, Büttel, Gerichtsdiener, Vollstreckungsbeamter‹; speziell auch: ›Henker‹; 4. ›Beurteiler, Prüfer; Schiedsrichter in verschiedenen, sowohl im Diesseits wie im Jenseits gedac…