Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Revisionsgeld
Revisionsgeld, n.
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verfallene niedergelegte revisionsgelder1653? Moser,Beitr. 12 Faksimile
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was die revisions- und appellations-gelder und ihre restitution ... betrifft, so haben ihre k.m. bereits daruͤber ... ergehen lassen, ... daß solche [bei Aufhebung des Urteils] dem unrechtleidenden parten zuruͤckgezahlt werden1680 SammlLivlLR. II 766 Faksimile