Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Reversion
Revers m. ‘schriftliche Erklärung rechtlichen Inhalts, Verpflichtung, Versicherungsschreiben’, entlehnt (um 1400) aus mlat. reversum ‘Antwort’, eigentlich ‘das Umgekehrte, Zurückgekehrte’, lat. reversus ‘umgekehrt’, Part. Perf. von lat. revertere ‘umkehren, zurückkehren, sich wenden an’; vgl. lat. vertere ‘kehren, wenden, drehen’. Ebenfalls auf lat. reversus beruht frz. revers m., das in der Bedeutung ‘Kehr-, Rückseite’ (von Münzen, Medaillen) als Revers m. zu Anfang des 17. Jhs. und im Sinne von ‘Aufschlag am Vorderausschnitt von Kleidungsstücken’ als Revers n. m. in der 1. Hälfte des 19. Jhs…