Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Retardatzettel
Retardatzettel, m.
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auf den beruerten retardatstag soll der schichtmeister vor berckmeister vnnd geschwornen sein retardatzettel einlegen; welcher gewerck alssdann saine thail zu aussgang derselbenn wochen nit erledigt, dem sollen ... seine thail ab vnnd gemainer gwerckhschaft zu guet ins retardat geschriben ... werden1553 Zivier,SchlesBgw. 32 Faksimile
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geschieht es, daß ein gesell oder gewerke seinen beytrag mit der sechsten woche eines quartals nicht bezahlt, so wird dies von dem schichtmeister auf ... dem so genannten retardatzeddel bemerkt1799 RepRecht III 252 Faksimile