Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Requisitionsgeld
Requisitionsgeld, n.
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daß ein jeder ... schild- auch ... raif- und mayen-wirth in stadt und doͤrfern ... hierzu ... bey ... solcher wirthschafften aigenthaͤtiger antrettung von uns ... am regiment ... keine special-bewilligung erlangt ... das recognitions-geld ... noch zu erstatten [hat], alljaͤhrlich solche bewilligung auffs neue requiriren [soll], und jedesmal ein gewises requisitions-geld ... zu raichen [hat]1669 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 234 Faksimile