Hauptquelle · Goethe-Wörterbuch
replicare
replicare nur als lat Gerundivform rechtssprachl, wie ‘replizieren’ 2; meist ‘venia replicandi’: Erlaubnis zu einer Gegenschrift, Erwiderung [ betr Rechtsstreit Horn gegen Luther ] Weilen ich aber von der gegenwärtigen Lage der Sache sowohl meinem entfernten Prinzipalen..Rechenschafft zu geben habe, als auch replicando einiges zu versetzen Höchstnötig finde..ergehet..mein..Bitten: Hochdieselben geruhen mir veniam replicandi und zugleich einen Vier Wochentlichen Termin, zu Beibringung meiner weiteren rechtlichen Ausführung..zu gestatten DjG 3 4,213,30u34 RAnw [13.7.74] Weilen nun aber wenn hier…