Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Remigius
Remigius
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anghemanno pro termino Remigii 26 s.1282 InvBruges III 202 Faksimile
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welcher nun kühe heuren will, solches soll zu h. Martini geschähen, und wer schaf heuren will, das soll zu h. Remigii geschähen1581 NrhAnn. 75 (1903) 77
Erhebung und Einnahme einer Pacht am Remigiustag
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ist von diesem ort annoch merkwürdig die so genandte ramay; es kommen newlich die capitularen aus Herford auf Remigii tag ... zusammen und erheben von ihren censiten die pächte1745 JbGrafschRavensb. 54 (1947) 138