Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Religionsexerzitium
Religionsexerzitium, n. wie Religionübung ob zwar der roͤm. kaͤis. maj. das recht, das religions-exercitium zu reformiren, nicht weniger als andern koͤnigen und fuͤrsten zustehet 1648 TheatrPacis I 126 Faksimile bedräuung, daß neben ihrem nun von 90 jahren hergebrachten religionsexercitio auch das kath. exercitium mit in ihre kirche eingedrungen 1649 JbWestfKG. 37 (1936) 139 daß das reciprocum bey dem religions-exercitio in dergleichen fall gestattet und ausser der miliz niemand zum haltenden gottesdienst beygezogen ... werden solle 1747 Moser,StaatsR. 30 S. 267 Faksimile in ansehung der relig…