Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Rekompens
Rekompens, f., auch m. Ausgleich, Entschädigung das ich ... für diese interimsvfwartung etwa eine gnedige recompenß erlangen mucht 1630 Bohlen,Bohlen I 191 es wird gefront für ein alt herkommen, dass die scheffen ihren dienst vermog geleisten aids trewlich und ehrlich ohn einige reumpens [lies: recompens] und entgeltung gott zu ehren und der gemeinden zum besten verreichten sollen 1662 Koeniger,SendQ. 43 zum fall nun jemand ... solche verdaͤchtige leuth erforschen, und anzeigen wurde, dem solle von jeden orths grund-obrigkeit, welche allen umbstaͤnden nach, den schaden zuleyden gehabt haͤtte, …