Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Reitrest
Reitrest, m. Fehlbetrag oder Rechnungsüberschuß bei einer ¹Reitung (I) vgl. Kassendefekt, Reit, Rest (I), Rest (II) aller unser fürstlichen ambtleüth ... hab und güeter werden unß ... phandweiß verbunden, biß ir der ambtleüth raitresst und schuldige ausständ ... richtig gemacht 1599 NÖLREntw. II 11 § 5 dass ... allen ge[r]haben und waisengüter-verwaltern auferlegt werde, dass sie nicht zwei und drei rechnungen zusammenkommen lassen, sondern selbige ... jährlich in guter richtigkeit dem verordneten rait collegio alsobald nach dem neuen jahr übergeben, und zugleich den raitrest baar beilegen sol…