Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
reichsversammlung f.
reichsversammlung , f. die versammlung der vertreter eines reiches, besonders des deutschen reiches: mit allen reichsanlagen, so in gemeiner reichsversammlung die unterthanen damit zu belegen erlaubt würde. Grimm weisth. 5, 237, 13 (1561); bey gemeiner reichsversamlung. reichstagsabsch. Regensburg 1603 § 5; stände, die stimme und stand in reichsversammlungen haben. Moser n. t. staatsr. 4, 2 ; bis zum schlusz der reichsversammlung, wahrt vor jedem niederträcht'gen, wahret sie in eurer hand. Herder zur sch. lit. u. kunst 5, 192 ; wenn dich der glanz der königlichen reichsversammlung blendet. Sch…