Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichstaler
Reichstaler, m. häufig abgekürzt als rthlr. uä. mit dem Münzedikt von 1566 (vgl. RAbsch. III 235 f., hier nur als taler bezeichnet) eingeführte silberne Münze, die bald zur Hauptwährungsmünze im deutschen Reich und zum Vorbild gleichnamiger ausländischer Talerprägungen wird (Niederlande, Dänemark, Schweden) vgl. Kammergulden, Katzentaler, Ortstaler, Reichsgroschen, Reichsgulden, Reichsmünze, Reichsmünzsorte, Reichspfennig, Reichssilbergroschen, Reichsturnose dreytausentt gutte genehme reichsthaler 1574 IlsenburgUB. II 324 Faksimile auf solchen fall die vettern, so die guͤter annehmen wollen, e…