Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Reichsstädte
Reichsstädte , im ehemaligen Deutschen Reich die Städte, die unmittelbar unter dem König (Kaiser) standen. Die ältesten R. waren die königlichen Pfalzstädte , die im Anschluß an Königspfalzen entstanden waren. Da die Zahl der Krongüter in Norddeutschland von jeher gering war, so gab es hier auch nur eine kleine Zahl »königliche Städte« oder R. (Aachen, Dortmund, Goslar, Nordhausen, Mühlhausen), während Süddeutschland deren recht viele besaß, um 1248 etwa 70. Der verfassungsrechtliche Begriff der »Reichsstadt« konnte erst entstehen, nachdem die Mehrzahl der Städte der fürstlichen Landeshoheit (…