Eintrag · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
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Reichsstände, die Mitglieder des deutschen Reichs, die auf den Reichstagen Sitz und Stimme hatten; dazu befähigte der Besitz einer reichsunmittelbaren Herrschaft, die Einwilligung des Kaisers und Reichs, die Uebernahme eines Reichsanschlags.
Lautwandel-Kette
Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart
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19./20. Jh.
Konversationslex.Reichsstände
Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Reichsstände , die Mitglieder des deutschen Reichs, die auf den Reichstagen Sitz und Stimme hatten; dazu befähigte der B…
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Wortbildung
Komposita & Ableitungen mit reichsstände
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reichsstände‑ als Erstglied (1 von 1)
Reichsständevergleichung
DRW
Reichsständevergleichung, f. Beschluß der Reichstände [geistliche Jurisdiktion, die bis zu] antwortlicher allgemeiner reichsständ-vergleichu…