Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichssession
Reichssession, f. I (Anrecht auf einen) Sitz auf dem ¹Reichstag (I) wegen einer sonderbahren und eigenen reichs-session und stimm 1596 Moser,StaatsR. 39 S. 129 Faksimile wie man sich ordens wegen des titels und prädikats hochmaister undt anhangender reichsseßion undt stimm ... auf erlangtes recht biß anhero gebrauch DOrdStat. (1606/1740) 134 Faksimile ist bey denen zehen reichs-craͤysen ... zu observiren, daß in etlichen craͤysen ... von denen craͤyß-directoriis und denen craͤyß-staͤnden verschiedene unmittelbahre fuͤrsten, grafen, baronen und dergleichen, ratione gewisser in solchen craͤysen …