Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichsresolution
Reichsresolution, f. rechtsverbindlicher Beschluß des Reichs (II) vgl. Reichsabschied daß daß camergericht, unerwarttet einicher, gleichwol gesuchter reichsresolution, mit erkantnis obangedeuter nichtiger process, und darüber erfolgter urtheil gegen uns verfharen [sollte] 1600 Kratsch,Justiz Anh. 14 auf diese reichs-resolution sind nun bereits oben benannte personen alle von dem magistrat, nach der vom reichs-directorio vorgeschriebenen eigenen formul, gestern in pflichten ... genommen worden 1735 Moser,StaatsR. 46 S. 395 Faksimile ferner wurde bey einschickung dises reichs-conclusi an den kay…