Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichsresolution
Reichsresolution, f.
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daß daß camergericht, unerwarttet einicher, gleichwol gesuchter reichsresolution, mit erkantnis obangedeuter nichtiger process, und darüber erfolgter urtheil gegen uns verfharen [sollte]1600 Kratsch,Justiz Anh. 14
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auf diese reichs-resolution sind nun bereits oben benannte personen alle von dem magistrat, nach der vom reichs-directorio vorgeschriebenen eigenen formul, gestern in pflichten ... genommen worden1735 Moser,StaatsR. 46 S. 395 Faksimile
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ferner wurde bey einschickung dises reichs-conclusi an den kayser zugleich resolvirt: dessen innhalt dem commandirenden reichs-feldmarschall, zu seinem verhalt, und zur reichs-resolution ... zu communiciren1774 Moser,Reichstage II 420 Faksimile