Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichsregiment
Reichsregiment, n.
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etlich artikel, so unser allergnedigister herr der römisch kunig dem reichsregiment zu ratslagen fürhalten lassen hat1500 UrkBurgundKr. I 43
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das des reichs frei und reichsstett von allen iren einkomen ... järlich viertzigk guldin ain guldin geben, dasselbig bis auff unser lieben frawen tag purificatonis nechstkünfftig dem reichsregiment zu Nürnberg überantwurten, und das nichtzit den zins und leibgeding daran abgezogen werden1500 UrkSchwäbBund. I 420 Faksimile
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durch uns, mit verwilligung und rath der reichs-stände dieser versamblung, ein reichs-regiment ... aufgericht ist1500 RAbsch./Zeumer,QS.² 306 Faksimile
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drey verordnete zum reichsregiment wegen des bayrischen, rheinischen und saͤchsischen kreißes1668 Fugger,Ehrensp. 1131 Faksimile
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als nach abgang des reichs-regiments die crays-hauptleute dasjenige amt, das vorhero der reichs-hauptmann gehabt, uͤberkommen1747 Moser,StaatsR. 29 S. 258 Faksimile
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reichs-rath heisen die reichs-collegia der churfuͤrsten, fuͤrsten und reichs-staͤdte. das ehemalige reichs-regiment hieß auch reichs-rath1751 Buder 1078 Faksimile
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die errichtung des reichsregiments, an welche sich die besetzung der kammergerichtsstellen anschloss, gab 1500 den anlass, die ... idee einer eintheilung des reichs in kreise zu realisiren1804 Gönner,StaatsR. 312 Faksimile
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was kayser Maximilian i. bei seinem langwierigen reichs-regiment ... angeordnet [hat]um 1703 Moser,StaatsR. 28 S. 113 Faksimile