Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
reichsrath m.
reichsrath , m. 1 1) in allgemeiner bedeutung das reichsoberhaupt beratende versammlung. so mhd.: der kaiser besprach sich drâte mit des rîches râte. Rolandst. 28, 10 in A; die bojaren bilden nun einen reichsrat. Schiller 15 2 , 554 . von einer versammlung der germanischen könige und stammeshäupter zu nationalen zwecken: in dem fall habent sich alle könig in gemein, und ein yeder für sich selbst, auff einen allgemeinen national- oder reichsraht zusammengefügt. Goldast reichssatzungen 1 , vorr. 2 2) in engerer bedeutung der auf dem reichstage zu Augsburg im jahr 1500 niedergesetzte permanente a…