Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichsquote
Reichsquote, f.
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hat man sich unterstanden ... wo dem gantzen fuͤrstenthum voͤlcker in die winter-quartier angewiesen worden, davon auf blossen neuburgischen befehl in die erb-aemter ohne einige vorhergehende communication der distribuirten reichs-quotæ nach belieben zu schicken1648 Struve,PfälzKHist. 612 Faksimile
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privilegium ... wegen des erlasses der reichs-quotæ1749 Moser,StaatsR. 40 S. 304 Faksimile