Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichsprofos
Reichsprofos, m.
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der reichs-profos ... schlaͤget die tafeln, worauf derer gesandten principalen nahmen stehen, vor derer comitial-gesandten quartieren an, verwahret die, so von dem reichs-erb-marschall-amt gefangen gesetzet werden1751 Moser,StaatsR. 45 S. 346 Faksimile
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auf reichstagen besteht selbige [verrichtung] in einführung der neuen reichsstände und in dem aufruf zum votieren im fürstenrat, zu welchem ende der reichs-erbmarschall auf dem reichskonvent eine eigene kanzlei, ingleichen einen reichs-quartiermeister, reichs-profossen und secretarien hat1757 RechtVerfMariaTher. 466
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der reichsprofos ist der gerichts- und policeydiener des reichserbmarschalls1795 Scheidemantel,Repert. IV 520
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die erbmarschallamtliche kanzlei ... besteht aus einem director (reichsquartiermeister), einem registrator, zwei kanzlisten (nach religionsgleichheit) und einem diener, dem reichsprofoss1804 Gönner,StaatsR. 246 Faksimile
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der dieser canzley [des Erbmarschalls] untergebene reichsprofos versieht die geschaͤfte eines canzleyboten und besorgt die captur der verbrecher1804 v.Berg,PolR. IV 345 Faksimile