Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichsprofos
Reichsprofos, m. Gerichts- und Polizeidiener in der Kanzlei des Reichserbmarschalls der reichs-profos ... schlaͤget die tafeln, worauf derer gesandten principalen nahmen stehen, vor derer comitial-gesandten quartieren an, verwahret die, so von dem reichs-erb-marschall-amt gefangen gesetzet werden 1751 Moser,StaatsR. 45 S. 346 Faksimile auf reichstagen besteht selbige [verrichtung] in einführung der neuen reichsstände und in dem aufruf zum votieren im fürstenrat, zu welchem ende der reichs-erbmarschall auf dem reichskonvent eine eigene kanzlei, ingleichen einen reichs-quartiermeister, reichs-pr…