Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichskriegsrat
Reichskriegsrat, m. oberstes Leitungsgremium des Reichskriegswesens so viel aber die uͤbrige zum general-staab gehoͤrige personen und aemter, und insonderheit den reichs-kriegs-rath und directorium betrifft 1664 RAbsch. IV 10 Faksimile daß auf der rechten seiten, in ansehung des reichs-respects, die herren reichs-kriegs-raths-directores und reichs-kriegs-raͤthe, auf der andern aber die generals personen sitzen 1664 RAbsch. IV 22 Faksimile von der anlage zu unterhaltung der reichs-generalitaͤt und des reichs-kriegs-raths 1747 Moser,StaatsR. 30 S. 5 Faksimile ihre [der generale der kavallerie, g…